Impressum

Herausgeber

Angaben gemäß §5 Telemediengesetz und
§55 Rundfunkstaatsvertrag:

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1
D-54634 Bitburg
Tel.: 06561 / 15-0
Fax: 06561 / 15-1000
E-Mail: info@bitburg-pruem.de
Internet: www.bitburg-pruem.de

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist eine Gebietskörperschaft des Öffentlichen Rechts.  Sie wird vertreten durch den Landrat Andreas Kruppert. (Anschrift wie oben).

Inhaltlich Verantwortliche(r):

Thomas Konder
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Amt 01 - FB01-01
Trierer Straße 1 - D-54634 Bitburg
Tel.: 06561 / 15-2111

Aufbau und technischer Betrieb:

Michael Theis
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Amt 01
Trierer Straße 1 - D-54634 Bitburg
Tel.: 06561 / 15-2330

Content Management System:

Jimdo

 

Haftungsausschluss

Für etwaige Satzfehler sowie für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Eintragungen übernimmt der Eifelkreis Bitburg-Prüm keine Gewähr.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.

 

Technische Hinweise

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Internet-Bedingungen

Das Internet arbeitet als dezentraler Netzwerkverbund mit der Zwischenspeicherung und Weitergabe temporärer Daten.
Eine Gewähr für den Ausschluss von Manipulation, von versehentlichem Verfälschen und Gewähr für die Verwendung nur aktueller Daten (z. B. durch alte Versionen im Cache) auf dem Verbindungsweg vom Anbieter zum Nutzer kann es zur Zeit daher nicht geben.

Auf diese systembedingte Einschränkung weisen wir daher wie folgt hin: Sie erhalten diese Daten unter den Bedingungen des Internet. Für die Richtigkeit der Angaben und die Übereinstimmung mit den Ursprungsdaten kann keine Gewähr übernommen werden.

 

 

Elektronische Kommunikation

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

1. Zugangseröffnung

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG RLP). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen. Diese gelten nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift).

Es werden folgende Verfahren zur elektronischen Ersetzung der Schriftform zugelassen, die eine formgebundene Kommunikation ermöglichen, § 3a Elektronische Kommunikation, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden;

  • durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird;
  • bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes;
  • bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt.

Unsere Verwaltung unterstützt folgenden Weg dieser rechtlichen zugelassenen Varianten zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation:

  • Authentifizierung mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS), Details beschreiben wir unter: 4.3

 

2 Allgemeine Hinweise

Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.

Bitte senden Sie der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich  als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.

 

3. Unterstützte Dateiformate

Als Dateianhänge werden idealerweise PDF-Dokumente oder andere gängige Formate verwendet, allerdings keine ausführbaren oder potenziell schadensverursachenden Dateien akzeptiert. Downloadlinks bzw. Downloads sind generell ausgeschlossen.

Folgende Dateiformate können von uns verarbeitet werden:

  • Textdateien (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Microsoft Word (*.docx)
  • Microsoft Excel (*.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (*.pptx)
  • Portable Data File (*.pdf)
  • Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp)

Passwortgeschützte Datei-Archive werden nicht entgegengenommen.

E-Mails dürfen eine Dateigröße von 20 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreitenFolgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe,*.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm keine weitere Mitteilung.

 

4 Arten der elektronischen Kommunikation mit der Behörde

4.1 Formfreie unverschlüsselte elektronische Kommunikation

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte digitale Signatur nötig. Unverbindliche Anfragen und Mitteilungen können daher weiterhin einfach per E-Mail an z.B.:

info@bitburg-pruem.de geschickt werden.

Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.

Soweit im Rahmen der Kommunikation zwar keine Formerfordernisse bestehen, aber in Bezug auf den Datenschutz relevante Informationen übertragen werden sollen, empfehlen wir hierzu den Einsatz des Nutzerkontos Rheinland-Pfalz. Seitens der Verwaltung kann die Kommunikation in diesen Fällen ausschließlich über den üblichen Postweg (Papier) erfolgen.

 

4.2 Formgebundene elektronische Kommunikation

Zur Abwicklung der an die Schriftform gebundenen Kommunikation bietet die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgende Zugänge an:

4.2.1 Nutzerkonto Rheinland-Pfalz

Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen und Vereine, die ein elektronisches Postfach nutzen oder umfassend elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren möchten, können sich am offiziellen Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren.

Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz bietet zukünftig die Basis, Antragsverfahren und Kommunikation vollständig und sicher elektronisch abwickeln zu können.

4.2.2 E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Sofern Sie über die Möglichkeit verfügen, uns eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zukommen zu lassen, richten Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse
KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de

 

5. Ansprechpartner/-in

Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, so stehen Ihnen Herr Michael Theis unter der Rufnummer (06561) 15-1371, E-Mail: theis.michael@bitburg-pruem.de und Herr Herrmann-Josef Fuchs, Tel. (06561) 15-1380, E-Mail: fuchs@bitburg-pruem.de zur Verfügung.

 

6. Rechtliche Hinweise

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 


Informationspflicht gem. Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Für Informationen zu diesem Thema klicken Sie bitte hier.

 

Externe Links

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